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Retourkutsche:
Die Rache des Stalkers
Auf seine allergrößten Fans würde so mancher Star vermutlich gern verzichten. Gemeint sind so genannte Stalker, die Prominente obsessiv verfolgen und dabei deren Privatsphäre verletzen. Nicht selten landen solche Fälle vor Gericht - mit dem Ergebnis, dass sich der aufdringliche Fan dem Star in Zukunft nicht mehr nähern und ihn nicht mehr kontaktieren darf.
27. Apr 2003: Bei Janet Jackson läuft die Sache allerdings gerade umgekehrt: Ein 1997 verurteilter Stalker hat die Pop-Diva seinerseits bereits zum zweiten Mal verklagt. Eric Christian (31) behauptet, die Sängerin habe ihre Stalker-Anschuldigungen gegen ihn erfunden. Für die durch die Medienberichterstattung über seinen Fall angeblich erlittene Rufschädigung verlangt der Mann gut 20 Millionen Dollar sowie die Löschung der Tat aus seinem Strafregister.

Angst vor der eigenen Courage bekam auch Britney Spears (21) und zog ihre Klage gegen einen allzu aufdringlichen japanischen Fan zurück. Masahiko Shizawa hatte der Sängerin und Schauspielerin Hunderte von Briefen und Fotos zugeschickt und sie bis nach Hause verfolgt. Er selbst bezeichnet sich jedoch nur als besonders treuen Fan. Nun möchten sich die Parteien außergerichtlich einigen. Ähnliche Erfahrungen machte auch Claudia Schiffer. Der Italiener Agostino Pomata (34) klingelte im letzten Jahr mehrmals bei Schiffers Anwesen in Suffolk (England) und versuchte immer wieder, mit dem Supermodel in Kontakt zu treten. Die Staatsanwaltschaft Ihrer Majestät hat ihre Anklage gegen den als Küchenhilfe arbeitenden Stalker inzwischen jedoch wieder fallen lassen - zumal sich der Beschuldigte inzwischen in einer psychiatrischen Heilanstalt befindet.

Verleumdungsklagen: Geld heilt verletzte Ehre

Penélope Cruz (28) ist wütend auf die australische Frauenzeitschrift New Idea. Die hatte einen Artikel über Cruz' Beziehung zu Tom Cruise (40) veröffentlicht, der eine Reihe falscher und verleumderischer Aussagen über die spanische Schauspielerin enthalten soll. Cruz verlangt nun "Schadensersatz in beträchtlicher Höhe", verriet allerdings nicht, was genau in dem Artikel sie derart in Rage brachte.

Die amerikanische Schauspielerin und Moderatorin Rosie O'Donnell ist da schon konkreter: Die Vorzeigelesbe verlangt vom "National Enquirer" einen Widerruf und droht mit einer Klage vor Gericht. Grund: Das Sensationsblatt hatte behauptet, Rosie und ihre Lebenspartnerin Kellie Carpenter hätten sich getrennt und Kellie das gemeinsam bewohnte Haus samt Töchterchen Vivienne verlassen. "Genug ist genug", erklärte Rosie, die seit Jahren mit zahllosen Klatschberichten leben muss. "Solche Lügen und Verunglimpfungen werde ich nicht länger tolerieren. Wie sind eine glückliche Familie mit zwei Müttern und vier Kindern."

Aber auch Verleumdungsklagen schlagen hin und wieder auf die Stars zurück. So etwa bei dem wegen Drogenkonsums verurteilten Schauspieler Robert Downey Jr., der in der Zeitschrift "Vanity Fair" nichts Schmeichelhaftes über seinen früheren Zellengenossen Charles Bell zu sagen hatte. Bell verklagte Downey, die Zeitschrift und den CondeNast-Verlag auf vergleichsweise bescheidene 100.000 Dollar Schadensersatz.

J.K. Rowling: "Harry Potter" gegen "Tanja Grotter"

Einen kleinen Erfolg verbuchen konnte die britische "Harry Potter"-Autorin J.K. Rowling: Ein Gericht verbot zumindest in den Niederlanden den Verkauf des Buches "Tanja Grotter und der magische Kontrabass" des russischen Autors Dimitri Jemetz. Die für April geplante Auslieferung von 7000 auf Holländisch übersetzten Büchern fällt nun aus. In Russland, wo die Gerichte etwas anders ticken, gingen bereits über eine halbe Million Exemplare der dort inzwischen dreibändigen Plagiat-Reihe über die Ladentheke.

Im Netz der Anwälte: "Spider-Man" steht vor Gericht

Im Netz der Anwälte zappelt derzeit "Spider-Man": Der Comic-Konzern Marvel will dem zum japanischen Unterhaltungsriesen Sony gehörenden Filmstudio Sony Pictures nämlich die Vermarktungslizenz rund um den Superhelden wieder entziehen und verlangt außerdem eine Nachzahlung von 50 Millionen Dollar. Schließlich spielte "Spider-Man" alleine in den USA gut 400 Millionen ein, und Regisseur Sam Raimi arbeitet bereits am ersten Sequel.

Marvel geht es bei seiner Klage jedoch weniger um die Kinofilme als um den nicht minder lukrativen Spielzeug-Markt, den Sony, so der Vorwurf des Comic-Imperiums, auf unfaire und vor allem vertragswidrige Weise an sich gerissen haben soll. Kurzum: "Spider-Man" ist einfach viel erfolgreicher als Marvel 1999 glaubte. Damals hatte Marvel - gegen eine Vorauszahlung von bescheidenen zehn Millionen Dollar - zahlreiche "Spider"-Rechte an Sony abgetreten. Nun wird der Vertrag in Hollywoodmanier nachverhandelt, sprich vor Gericht. Sony hat natürlich sofort Gegenklage eingereicht.

John Travolta & Eddie Murphy: Megaflops in Folge

John Travoltas Filmkarriere war schon immer ein bewegtes Auf und Nieder - zurzeit geht es wieder mal bergab. Grund: Travoltas neuer Streifen "Basic" ist nicht nur bei den Kritikern, sondern auch beim Publikum ein Flop. Nach Enttäuschungen wie "Battlefield Earth", "Lucky Numbers", "Passwort: Swordfish" und "Tödliches Vertrauen" befindet sich der Hobbypilot, der unter anderem eine Boeing 707 sein eigen nennt, nun endgültig auf dem absteigenden Ast. Seine überzogenen Gagenforderungen von über 20 Millionen Dollar kann sich der "Pulp Fiction"-Star wohl in Zukunft abschminken.

Kleiner Trost: Travolta steht mit seinem Unglück nicht alleine da. Denn auch Eddie Murphy, mit "Beverly Hills Cop" in den 80er-Jahren noch ein absoluter Superstar, legt in den USA am 9. Mai nach "Pluto Nash" und "I Spy" mit der Komödie "Der Kindergarten Daddy" seinen wohl dritten Flop in Folge vor. Daran, dass Murphy irgendwann mal Megahits ins Kino brachte, kann sich heute ohnehin kaum noch ein Zuschauer erinnern.
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2024