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Jean-François Martin/Ricore Text
Lindsay Lohan
Keine Haftstrafe nach Schuldgeständnis
Lindsay Lohan muss in eine Entzugsanstalt
Ein Schuldgeständnis ersparte Lindsay Lohan eine mögliche längere Haftstrafe. Ein Richter verurteilte die Schauspielerin am gestrigen Montag, den 18. März 2013 zu drei Monaten Entzugsanstalt. Außerdem muss Lohan sich einer Psychotherapie unterziehen und Sozialdienste leisten.
19. Mär 2013: Anlass des Verfahrens war ein Vorfall, der sich im Sommer 2012 ereignete. Damals verursachte Lohan mit ihrem Porsche Panamera einen Unfall, als sie auf dem Weg zu Dreharbeiten war. Der Polizei sagte sie, dass nicht sie, sondern ihre Beifahrerin am Steuer gesessen habe. Eine Untersuchung ergab, dass sie das Auto doch gefahren hat. Da Lohan mit dem Vergehen ihre Bewährungsauflage verletzt hatte, drohte ihr im Falle eines Schuldspruchs eine mehrmonatige Haftstrafe.

Zur Verhandlung erschien Lohan gestern mit einer dreiviertelstündigen Verspätung. Sie war in der Nacht mit einem Privatjet von New York nach Los Angeles geflogen. Zuvor hatte die Schauspielerin am Samstagabend ihren Flug verpasst, nachdem sie in Manhattan in einem Nachtclub gefeiert hatte.

Ohne auf die Zurufe der zahlreich erschienen Reporter zu antworten betrat Lohan in einem weißen Hosenanzug das Gerichtsgebäude. Auf die Frage des Richters, ob sie die Auflagen verstanden habe, antwortete sie: 'Ja, Eure Ehren'. Anschließend empfahl ihr der Richter lapidar, nicht mehr Auto zu fahren. Sollte sie noch einmal gegen ihre Bewährungsauflage verstoßen, würde ihr eine Haftstrafe nicht erspart bleiben.

Wie das Boulevardblatt People am gestrigen Montag, den 18. März berichtet, war auch Lohans Vater Michael bei der Verhandlung anwesend. Außerhalb des Gerichtsgebäudes sagte er, dass er 'einfach sehr glücklich' sei, dass seine Tochter in eine Rehabilitationsklinik gehen werde.
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