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Rohtenburg
Meiwes erwirkt Aufführungsverbot
Rohtenburg gestoppt!
Das Oberlandesgericht Frankfurt hat am 3. März 2006 ein Aufführungsverbot für "Rohtenburg" verhängt. Das Gericht sieht die Persönlichkeitsrechte von Armin Meiwes verletzt. Zwar habe der "Kannibale von Rohtenburg" großes Medieninteresse hervorgerufen, trotzdem darf er nicht zum Gegenstand eines Spielfilms gemacht werden. Der realitätsnahe Horrorfilm sollte am 9. März 2006 in die Kinos kommen.
03. Mär 2006: Vor Gericht hatte Meiwes gestanden, sein Opfer erstochen und teilweise verspeist zu haben. Ein 43-jähriger Diplomingenieur habe sich dem Kannibalen freiwillig zur Verfügung gestellt. Vor dem OGL hatte dieser eine Klage eingereicht, war mit der einstweiligen Verfügung jedoch zunächst gescheitert. In der Urteilsbegründung heißt es, mit 88 Übereinstimmungen orientiere sich der Film zu nahe am tatsächlichen Leben von Meiwes.

Hauptdarsteller Thomas Kretschmann hat dieser Einschätzung vor dem Urteil in einem Interview der Zeitschrift "Super Illu" widersprochen. Die Geschichte sei "frei erfunden" und beziehe sich nur auf "einige Fakten aus dem Leben von Meiwes". Im Falle einer Absetzung muss der Senator Filmverleih mit Verlusten in Millionenhöhe rechnen. Der Verleih hat bereits vor der Entscheidung angekündigt, bis in die letzte Instanz zu gehen. Eine Stellungsnahme zum Urteil bereitet Senator derzeit vor.

Regisseur Martin Weisz erzählt die Geschichte aus der Perspektive der Kriminalpsychologiestudentin Katie Armstrong. Die Amerikanerin recherchiert für ihren Abschluss die Hintergründe für Oliver Hartwins (gespielt von Thomas Kretschmann) grausame Tat. Dabei stößt sie auf eine schwierige Kindheit und isolierte Kindheit Olivers.
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2024