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Antrag auf Verurteilung in Abwesenheit wird abgelehnt
Roman Polanski: Auslieferung rückt näher
Roman Polanski muss in seinem Vergewaltigungsprozess eine weitere Niederlage einstecken. Ein Berufungsgericht in Los Angeles lehnte seinen Antrag auf Verurteilung in Abwesenheit ab. Damit kann Polanski nun ohne Probleme in die USA ausgeliefert werden.
23. Apr 2010: Wie die Nachrichtenagentur Reuters am 22. April 2010 berichtet, wies das Gericht außerdemeinen Antrag von Polanskis damaligem Opfer, Samantha Geimer, zurück, das Verfahren gegen den Regisseur einzustellen. Dem in Polen geborenen Regisseur wird vorgeworfen, die damals 13-jährige Geimer im Haus von Jack Nicholson unter Drogen gesetzt und sie anschließend sexuell missbraucht zu haben. Polanski bekannte sich damals schuldig und verbrachte 42 Tage in psychiatrischer Verwahrung. Einen Tag vor der offiziellen Strafverkündung floh er aus Angst, verurteilt zu werden, nach Frankreich. Dort übte er seinen Beruf weiterhin aus.

Bereits im Januar 2010 lehnte das Gericht in Los Angeles Polanskis Antrag ab, das Verfahren in seiner Abwesenheit abzuschließen. Seine Anwälte gingen in Berufung. Der Regisseur war Ende September 2009 in der Schweiz festgenommen worden und kämpft seitdem gegen seine Auslieferung in die USA. Zurzeit hält er sich mit einer elektronischen Fußfessel in seinem Haus in Gstaad auf, wo er unter Arrest steht.
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